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Aktuelles aus dem Rathaus
Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024
Sehr geehrte Mitbürger und Mitbürgerinnen der Gemeinde Elz,
durch das Gesetz zur Modernisierung des Pass, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 08. Oktober 2023, wird der Kinderreisepass ab dem 01. Januar 2024 wegfallen. Nach dem 31. Dezember 2023 bereits ausgestellte Dokumente behalten ihre Gültigkeit. Eine Neubeantragung/Aktualisierung ist jedoch nicht mehr möglich. Es wird anstelle des Kinderreisepasses sukzessive ab dem 01. Januar 2024 nur noch die Beantragung von Reisepässen (Bestell- und Lieferzeitraum v. ca. 3-4 Wochen) und Bundespersonalausweisen (Bestell- und Lieferzeitraum v. ca. 2-3 Wochen) möglich sein.
Wir bitten darum, dies bei Ihrer künftigen Reiseplanung mit genügend Vorlaufzeit zu beachten.
Ihr Einwohnermeldeamt
gez. Marvin Fuß, Leitung Einwohnermeldeamt