Rattenbekämpfung in unserer Gemeinde

Sollten Ihnen Ratten im öffentlichen Verkehrsraum (nicht auf Privatgrundstücken) aufgefallen sein, informieren sie uns bitte bis zum 09.05.2025 per E-Mail unter ordnung@elz-ww.de oder telefonisch unter der 06431- 9575-30 + 33.

 

Bei der Gelegenheit: Keine Essenreste über den Kanal oder unsere fließenden Gewässer entsorgen! Hier handelt es sich um die Hauptnahrungsquelle der Ratten. Auch die Aufbewahrung der gelben Säcke spielt hier eine große Rolle, da bei unsachgemäßer (unverschlossener) Lagerung der Säcke ebenfalls Ratten angelockt werden.

 

Eigentümer von bebauten und unbe­bauten Grundstücken sind verpflichtet, eventuellen Rattenbefall auf ihren Grundstücken unverzüglich der Gemeinde zu melden und die Rattenbekämpfung nach den betreffenden Vorschriften von einer Fachfirma durchzuführen. Die Kosten müssen die Grundstückseigentümer tragen. Ein durchgreifender Erfolg dieser Rattenbekämpfungsaktion ist nur dann gewährleistet, wenn alle Grundstückseigentümer, auf deren Grundstück ein Rattenbefall vorliegt, sich beteiligen.

 

Wir bitten um Ihre Mithilfe.

 

Elz, den 25. April 2025

Der Gemeindevorstand

Schmidt, Bürgermeister