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Sie wollen ein Gebäude neu errichten, umbauen, anbauen, anders nutzen! Wer ist für die Genehmigung zuständig, was ist zu tun?
Grundsätzlich obliegt die Genehmigung eines Bauvorhabens in Elz dem Landkreis Limburg – Weilburg als untere Bauaufsichtsbehörde.
Je nach Art des Bauvorhabens und Lage des Baugrundstückes gibt es jedoch unterschiedliche Genehmigungs-verfahren im Rahmen der hessischen Bauordnung.
Die Gemeinde Elz hat für verschiedene Bereiche Bebau-ungspläne aufgestellt, mit Festsetzungen und Vorgaben, die bei der Planung und Ausführung eines Vorhabens eingehalten werden müssen.
Nur Bauvorhaben, die in diesen sogenannten beplanten Bereichen unter Einhaltung der Vorgaben und Festsetzungen des Bebauungsplanes ausgeführt werden, sind bei der Gemeinde einzureichen.
Alle anderen Vorhaben sind über die Bauaufsichtsbehöde, dem Kreisbauamt in Limburg, einzureichen.
Zu diesen Vorhaben gibt die Gemeinde nach Aufforderung durch das Kreisbauamt lediglich eine Stellungnahme ab und erteilt ihre Zustimmung, oder kann das Vorhaben auch ablehnen.
Informationen über die Bebaubarkeit von Grundstücken, deren Erschließung, Festsetzungen von Bebauungsplänen, erforderliche Genehmigungsunterlagen usw. erhält man im Bauamt der Gemeinde. Soweit es möglich ist, werden die Bauherren hier auch beraten.