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Gesplittete Abwassergebühren
Lange wurden die Abwassergebühren nur nach dem Verbrauch des Frischwassers berechnet. Unberücksichtigt blieb hierbei das in die Kanalisation eingeleitete Regen- bzw. Niederschlagswasser. Dies ermittelt sich aus der Größe des Grundstücks und der darauf versiegelten Flächen. Diese alte Regelung führte dazu, dass der Besitzer eines Eigenheims teilweise mehr Abwassergebühren bezahlen musste, als der Betreiber eines Einkaufsmarktes mit großen befestigten Parkflächen.
Da auch das Niederschlagswasser nachbehandelt werden muss und dafür hohe Unterhaltskosten im Kanalnetz und der Kläranlage anfallen, werden jetzt die Kosten für das Schmutzwasser, das sich aus dem Verbrauch des Frischwassers ergibt, und die Kosten für das Niederschlagswasser getrennt ermittelt bzw gesplittet.