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Wohnung Abmeldung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelde n.
Zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung aber auch bereits in der Woche vor dem Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Dr. Laier, RL VII2 BMI
Ihr Anliegen direkt online starten
An wen muss ich mich wenden?
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Verwaltungsfachwirt Marvin FußLeiter Einwohnermeldeamt
- Frau Susanne Schulze
- Frau Elen Uzun
- Frau Marijana Wingenbach