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Bestattungsmöglichkeiten
Bevor die Entscheidung über die Art einer Bestattung getroffen wird, ist es wichtig sich gründlich zu informieren. Nur wenn alle Details bekannt sind, kann eine Art und Weise der Bestattung gewählt werden, die sowohl die Wünsche des Verstorbenen berücksichtigt als auch den Möglichkeiten der Angehörigen gerecht wird. Ob Kauf- oder Reihengrab, Erd- oder Urnenbestattung, Grabstätten für Familien oder Einzelpersonen, es gibt viele Möglichkeiten die letzte Ruhestätte zu gestalten.
Folgende Grabarten stehen zur Wahl:
I. Reihengräber/Sarg für 1 Person/Nutzungszeit 25 Jahre
a) Reihengräber bis zum 5. Lebensjahr
b) Reihengräber
c) Wiesenreihengräber mit Platte
d) Wiesenreihengrab / anonym
II. Kaufgräber/Sargbestattung 2 Personen/Nutzungszeit 40 Jahre
a) Tiefengräber
b) Wiesentiefengrab mit Platte
c) Familiengräber (bis 4 Personen)
III. Reihengräber/Urne für 1 Person Nutzungsrecht 25 Jahre
a) Urnenreihengrab Wand
b) Urnenwiesenreihengrab
c) Urnenreihengrab / anonym
d) Urnenreihengrab im Urnengrabfeld mit Betonrahmen
e) Urnengemeinschaftsgrabfeld / Stele
f) Urnenreihengrab / Baumgrabstätte
g) Urnenreihengrab in der gärtnerbetreuten Grabanlage (Memoriam-Garten)
IV. Urnenkaufgrab für mindestens 2 Personen (Nutzungszeit 40 Jahre)
a) Urnenkaufgrab / Wand für 2 Urnen
b) Urnenkaufgrab / Wand für 3 Urnen
c) Urnenwiesenkaufgrab
d) Urnenkaufgrab im Urnengrabfeld mit Betonrahmen für bis zu 6 Urnen
e) Urnenkaufgrab / Baumgrabstätte
f) Urnenkaufgrab in der gärtnerbetreutem Grabanlage (Memoriam-Garten)
g) Urnengemeinschaftsgrabfeld / Stele
Friedhof ohne Öffnungszeiten
Der Friedhof ist grundsätzlich zu jeder Tageszeit zu Fuß zu begehen. Die kleinen Friedhoftürchen und die Treppenzugänge sind nicht verschlossen. Lediglich die große Torfahrt ist nur während der Arbeitsstunden des Friedhofgärtners geöffnet.
Die Grabstätten können jederzeit von den Friedhofsbesuchen aufgesucht werden. Der Friedhof ist jedoch nicht beleuchtet. Bei Dunkelheit oder schlechtem Wetter erfolgt der Friedhofsbesuch auf eigene Verantwortung. Die Friedhofsruhe ist zu jeder Tages- und Nachtzeit ausdrücklich einzuhalten.