Allgemeines zu den Ausschüssen
Gemäß § 62 der Hessischen Gemeindeordnung kann die Gemeindevertretung zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse aus ihrer Mitte bilden und Aufgaben, Mitgliederzahl und Besetzung der Ausschüsse bestimmen. Ein Finanzausschuss ist zu bilden. Auch die Gemeinde Elz hat von dieser Bestimmung Gebrauch gemacht und insgesamt folgende Ausschüsse gebildet:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Bauausschuss
- Sozialausschuss
- Umweltausschuss
Die entsprechenden Festlegungen über die Bezeichnung, die Stärke und Aufgaben finden sich in der Hauptsatzung der Gemeinde Elz (siehe Ortsrecht) wieder.
In den Ausschüssen herrscht das gleiche Stärkeverhältnis wie in der Gemeindevertretung.
Die Ausschüsse sind mit jeweils sieben Mitgliedern besetzt, linksbündig finden Sie die Verlinkungen zum Ratsinformationssystem
Die Sitzungen der Ausschüsse sind in der Regel öffentlich. In den öffentlichen Bekanntmachungen, mit denen zur Sitzung eingeladen wird, sind Sitzungsbeginn und Sitzungsort genau bezeichnet.
In der Regel ist der Sitzungsort: