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Die Gemeindevertretung ist das oberste Organ der Gemeinde und besteht in Elz aus 31 Gemeindevertretern, die in Fraktionen organisiert sind. Ihre politische Zusammensetzung wird alle 5 Jahre bei der Kommunalwahl durch die Wahlbevölkerung der Gemeinde Elz bestimmt. Wählen darf, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und Deutscher Staatsbürger im Sinne des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist. Für alle gilt, dass sie seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde gemeldet sein müssen.

Die Gemeindevertretung bildet für jede Wahlzeit aus ihrer Mitte Ausschüsse mit abgegrenzten Arbeitsgebieten. Sie ist das beschließende, oberste Organ der Gemeinde und berät bzw. entscheidet über

 

  • alle wichtigen (Verwaltungs-) Angelegenheiten der Gemeinde sowie
  • ihre ausschließlichen Zuständigkeiten nach § 51 Hessische Gemeindeordnung, HGO, u.a. Erlass, Änderung und Aufhebung von Satzungen (z.B. Haushalts-, Gebührensatzungen, Bebauungspläne pp.)
  • wählt die (in Elz ausnahmslos ) ehrenamtlichen Beigeordneten für den Gemeindevorstand und
    kontrolliert den Gemeindevorstand einschließlich der Verwaltung.

Die Entscheidungen der Gemeindevertretung zu einer Angelegenheit werden aufgrund von Anträgen, Vorlagen oder Beschlussempfehlungen aus den Ausschüssen nach deren Beratung durch Abstimmunggetroffen.


Die Beschlüsse werden, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, öffentlich mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Beschlüsse sind verbindlich für Gemeindevorstand und Gemeindevertretung und innerhalb der Gemarkungsgrenzen der Gemeinde allgemeingültiges Recht. Sie dürfen nicht gegen Bundes- u. Landesrecht verstoßen. Einmal gefasste Beschlüsse sind wieder aufhebbar soweit Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Dem Gemeindevorstand obliegt u. a. die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse. Im Rahmen der Beschlusskontrolle werden oftmals Sachstandsberichte von ihm gefordert.


Ihrer Kontroll- und Überwachungsbefugnis gegenüber dem Gemeindevorstand kommt die Gemeindevertretung durch Anfragen der Fraktionen, Fragen der Gemeindevertreter in der Sitzung sowie in bestimmten Angelegenheiten durch Akteneinsicht nach.

Die Gemeindevertretung tagt - mit Ausnahme der Dezembersitzung -an einem Dienstag. Sitzungsbeginn ist grundsätzlich 19.30 Uhr, Sitzungssaal der Gemeindevertretung ist meist der große Saal des Elzer Bürgerhauses. Die Einladung mit Tagesordnung wird vorab gemäß den Festlegungen in der Hauptsatzung veröffentlicht.


Über den wesentlichen Inhalt einer Sitzung der Gemeindevertretung ist eine Niederschrift zu fertigen. Diese Niederschriften stehen ebenfalls zum Download in www.elz.de zur Verfügung.


Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind grundsätzlich öffentlich. Jeder Interessierte kann den Sitzungsraum betreten, anwesend sein und ihn wieder verlassen. Die Teilnahme ist beschränkt auf das Zuhören. Redebeiträge, Beifalls- oder Missfallensäußerungen sind nicht erlaubt. Für einzelne Angelegenheiten (z.B. Grundstücksangelegenheiten) kann durch Beschluss die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.